Dürfen sich Selbsthilfegruppen treffen ?

 

Liebe Leser,

über die KIBIS Selbsthilfe-Kontaktstelle erreichten uns am 3. November 2020 diese Informationen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktive in der Selbsthilfe,

das Selbsthilfebüro Niedersachsen hat zur Frage "Dürfen sich Selbsthilfegruppen treffen?" Antwort vom Ministerium erhalten:

"Dürfen sich Selbsthilfegruppen treffen?

In der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 sowie in den FAQs auf der Internetseite vom Land Niedersachsen werden Selbsthilfegruppen nicht explizit erwähnt.

In einer E-Mail (vom 02.11.2020) aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung lautet die Rückmeldung zu Gruppentreffen im Selbsthilfebereich wie folgt:

"Sitzungen von Selbsthilfegruppen sind nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Corona-Verordnung vom 30.10.2020 zulässig.

Der Wortlaut:

§ 7 (Veranstaltungen mit sitzendem Publikum)

(1) Veranstaltungen im öffentlich zugänglichen Raum einschließlich privat angemieteter oder zur Verfügung gestellter öffentlich zugänglicher Räume, an denen die Besucherinnen und Besucher sitzend teilnehmen, sind mit jeweils nicht mehr als  50 Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Besucherinnen und Besucher das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 einhalten und ihre Sitzplätze einnehmen; § 9 bleibt unberührt. ...

  (2) Veranstaltungen mit sitzendem Publikum, die die Anforderungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind verboten; § 9 bleibt unberührt."

Wichtiger Hinweis: Im Sinne der geltenden bundesweiten Maßnahmen sollte auf Sitzungen, die nicht unbedingt erforderlich sind (hier gilt ein subjektiver Maßstab), verzichtet werden."

Quelle: https://www.selbsthilfe-buero.de/index.php?id=720

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